AGB

B2C

– Die AGB für B2B finden Sie weiter unten.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Der The Yo-Company GmbH (nachfolgend „The Yo-Company“)

      1. Geltungsbereich

    zur Verwendung gegenüber einer Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher)

(nachfolgend „Vertragspartner“)

    1. Allgemeines
      1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der The Yo-Company erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden: „Lieferbedingungen“), ausgenommen wo die Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die The Yo-Company mit seinen Vertragspartnern über die von ihm angebotenen Leistungen oder Lieferungen schließt. Sie gelten auch für zukünftige Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
      2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich The Yo-Company Eigentums- und Urheberrechte vor.
    1. Angebot

Angaben von The Yo-Company zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Konstruktions- und Leistungsdaten) sowie die Darstellung desselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

    1. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Der Vertragspartner hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Vertragspartner oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner uns mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren:

• per Post:
The Yo Company GmbH
Tölzer Str. 55
82064 Straßlach

• per Telefon: +49 (0) 89-413 29 43 10

• per Telefax: +49 (0) 89-413 29 43 99

• per E-Mail: service@yo-loc.com

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Vertragspartner den Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Vertragspartner eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Vertragspartner bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Vertragspartner wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Vertragspartner den Nachweis erbracht haben, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Vertragspartner hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

The Yo Company GmbH
Tölzer Str. 55
82064 Straßlach

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Vertragspartner die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Vertragspartner muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang des Vertragspartners zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

      1. Lieferzeit
      1. Vom der The Yo-Company in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder mit dem Transport beauftragten Dritten.
      2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie Voreingang einer vereinbarten Anzahlung.
      3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
      4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
      5. Die Lieferfrist verlängert sich auch, wenn die Umstände nach Nr. 4 bei Unterlieferanten eintreten.
      1. Haftung und Gewährleistung

Die Haftung und Gewährleistung von The Yo-Company richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

    1. Gefahrübergang
    1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder The Yo-Company noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Vertragspartners wird auf seine Kosten die Sendung durch The Yo-Company gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
    2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Vertragspartner über.
      1. Eigentumsvorbehalt
        1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der The Yo-Company gegen den Vertragspartner aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung.
        2. Die an den Vertragspartner gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der The Yo-Company. Der Vertragspartner verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die The Yo-Company .
        3. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Vertragspartner sie unverzüglich auf das Eigentum der The Yo-Company hinweisen und The Yo-Company hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der The Yo-Company die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner der The Yo-Company .
        4. The Yo-Company wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
        5. Tritt die The Yo-Company bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
          1. Rechtswahl

          Es gilt für diese Allgemeine Lieferbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der The Yo-Company und dem Vertragspartner ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

           

B2B

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Der The Yo Company GmbH (nachfolgend „The Yo Company“)

      1. Geltungsbereich

    zur Verwendung gegenüber:

      1. einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmern),
      2. juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(nachfolgend „Vertragspartner“)

    1. Allgemeines
      1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der The Yo-Company erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden: „Lieferbedingungen“), ausgenommen wo die Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die The Yo-Company mit seinen Vertragspartnern über die von ihm angebotenen Leistungen oder Lieferungen schließt. Sie gelten auch für zukünftige Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
      2. Von diesen Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners oder von Dritten finden keine Anwendung, auch wenn The Yo-Company ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Diese Lieferbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn The Yo-Company in Kenntnis entgegenstehender oder von den Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführt, und/oder auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
      3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich The Yo-Company Eigentums- und Urheberrechte vor.
  1. Angebot

Angaben von The Yo-Company zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Konstruktions- und Leistungsdaten) sowie die Darstellung desselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

    1. Lieferzeit
      1. Vom der The Yo-Company in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder mit dem Transport beauftragten Dritten.
      2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie Voreingang einer vereinbarten Anzahlung.
      3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
      4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
      5. Die Lieferfrist verlängert sich auch, wenn die Umstände nach Nr. 4 bei Unterlieferanten eintreten.
    2. Haftung
      1. Die Haftung von The Yo-Company auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach dieser Ziff. V. eingeschränkt.
      2. The Yo-Company haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz und Obhutspflichten, die dem Vertragspartner die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Vertragspartners oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
      3. Soweit The Yo-Company dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die The Yo-Company bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
      4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der The Yo-Company.
      5. Die Einschränkungen dieser Ziff. V. gelten nicht für die Haftung der The Yo-Company wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
      6. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei in jedem Fall eine Mahnung durch den Vertragspartner erforderlich ist. Wenn dem Vertragspartner wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens der The Yo-Company entstanden ist, Schaden entsteht, so ist er unter Ausschluss weiterer Verzugsentschädigungen berechtigt, für jede volle Woche der Verspätung ein halbes Prozent, im Ganzen aber höchstens fünf Prozent vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, das infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann, zu fordern. Falls der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Der The Yo-Company bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vertragspartner gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
      7. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk der The Yo-Company berechnet. The Yo-Company ist berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Vertragspartner mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern, wenn er ihm erfolglos eine angemessene Frist gesetzt hat, sich mit dem Versand einverstanden zu erklären oder die Ware abzunehmen.
      8. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass der Versand ins EU-Ausland mit erhöhten Lieferkosten einhergeht, die vom Vertragspartner zu tragen sind.
      9. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Vertragspartners voraus.
    3. Gefahrübergang
      1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder The Yo-Company noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Vertragspartners wird auf seine Kosten die Sendung durch The Yo-Company gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
      2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Vertragspartner über.
    4. Eigentumsvorbehalt
      1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der The Yo-Company gegen den Vertragspartner aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung.
      2. Die an den Vertragspartner gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der The Yo-Company. Der Vertragspartner verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die The Yo-Company.
      3. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
      4. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum der The Yo-Company an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil– an The Yo-Company ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. The Yo-Company ermächtigt den Vertragspartner widerruflich, die an The Yo-Company abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. The Yo-Company darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
      5. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Vertragspartner sie unverzüglich auf das Eigentum der The Yo-Company hinweisen und The Yo-Company hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der The Yo-Company die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner der The Yo-Company.
      6. The Yo-Company wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
      7. Tritt die The Yo-Company bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
    5. Gewährleistung
      1. Die Haftung der The Yo-Company wegen Mängeln (Gewährleistung) erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware, insbesondere auf einwandfreie Materialien und einwandfreie Ausführung.
      2. Die Feststellung von Mängeln hat der Vertragspartner der The Yo-Company unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
      3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der The Yo-Company Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Dafür wird The Yo-Company dem Vertragspartner ein E-Mail Kontaktformular auf seiner Homepage anbieten, über die der Vertragspartner auch einen entsprechen Retourenschein für die Rücksendung erhalten kann.
      4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen
        1. bei Verschleiß und natürlicher Abnutzung,
        2. für dynamisch beanspruchte Bauteile und Produkte,
        3. bei unbefugter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte,
        4. bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung,
        5. bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
        6. bei Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitung,
        7. bei Nichtbeachtung der technischen Dokumentation,
        8. bei der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel,
        9. im Falle vom Vertragspartner oder von Dritten unbefugt vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten,
        10. bei ungeeignetem Montageort,
        11. bei chemischen oder elektrochemischen Einflüssen, sofern sie nicht von The Yo-Company zu vertreten sind.
      5. Verjährung

The Yo-Company leistet im Rahmen der vorstehenden Bedingungen Gewähr für ein Jahr ab Lieferung der Ware an den Vertragspartner. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der The Yo-Company oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

  1. Gerichtsstand und Rechtswahl
    1. Ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München.
    2. Es gilt für diese Allgemeine Lieferbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der The Yo-Company und dem Vertragspartner ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.